Brandschutzpläne / Flucht- und Rettungspläne

Schnelles und zielgerichtetes Handeln im Notfall


Ein wirkungsvolles Instrument des organisatorischen Brandschutzes sind brandschutztechnische Pläne und geeignete Dokumentationen. Die Unterlagen begründen sich durch die Baugenehmigungsunterlagen sowie durch Arbeitsschutzvorschriften. Sinn und Zweck ist ein zielgerichtetes, unmittelbares und korrektes Handeln von Mitarbeitern, Fremdfirmen und Besuchern, aber auch von Einsatzkräften der Feuerwehr. Hierdurch wird werden stets das Schadensausmaß begrenzt. Zahlreiche der Unterlagen dienen als Grundlage für die jährliche Unterweisung oder auch als Hilfsmittel bei der Durchführung von Wartungsarbeiten.

Unsere Leistungen im Bereich Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungspläne im Überblick


Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungspläne liefern u. a. den Nutzern von Gebäuden mit unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung und/oder einer hohen Anzahl an ortsunkundigen Personen (Besuchern) wichtige Informationen über das Verhalten im Gefahrenfall (z.B. bei einem Brand). Sie geben Aufschluss über den Verlauf und die Lage von Flucht- und Rettungswegen, Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie den Standort des Betrachters.
Flucht- und Rettungspläne werden in der Regel an strategischen sinnvollen Stellen des Fluchtweges bzw. Stellen mit erhöhtem Personenaufkommen wie Eingangsbereichen, vor Aufzugsanlagen oder Treppen angebracht.
Die Größe der Pläne richtet sich nach der Erkennungsweite der Betrachter; in der Regel kommen jedoch DIN A3-Pläne zum Einsatz. Bei der Entscheidung, welche Plangröße für ihre örtlichen Gegebenheiten zweckmäßig ist, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Unsere Pläne entsprechen stets dem aktuellen Stand der Technik und erfüllen somit die Anforderungen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 sowie der DIN ISO 23601.

Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen liefern in Abhängigkeit der Nutzer eines Gebäudes unterschiedliche Informationen. Aufbau und Inhalte orientieren sich an DIN 14096. Der allgemeine Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an Besucher und wird in den Flucht- und Rettungsplan (sofern vorhanden) integriert. Teil B richtet sich an Mitarbeiter sowie weitere im Objekt Tätige. Hier werden klare Regeln zur Brandverhütung, aber auch zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall als verbindliche Anweisung aufgestellt. In diesem Teil können auch weitere Hinweise, z.B. zu Fotografierverbot u.ä., genannt werden. Teil B kann in verschiedensten Darstellungsformen (als Heft, Flyer, u.ä.) zur Ausgabe an die Mitarbeiter vorbereitet werden. Gerne zeigen wir Ihnen Muster. In einem Teil C werden die Aufgaben von Personen, die im Brand- oder Gefahrenfall Aufgaben übernehmen, geregelt.

Feuerwehrplan

Feuerwehrpläne liefern der Feuerwehr vor und während eines Einsatzes essentielle Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem jeweiligen Gelände und im Gebäude. Der Feuerwehrplan bestellt aus einem Textteil, einem Übersichtsplan sowie einzelnen Geschossplänen. Sie müssen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden und spätestens alle zwei Jahre überprüft werden.
In der Regel wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens entschieden, ob die Anfertigung eines solchen Planes notwendig ist. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde jedoch auch nachträglich ein solches Dokument fordern.
Als Ersteller legen wir großen Wert auf die Konformität unserer Pläne mit den aktuell gültigen Normen und Rechtsvorschriften. Die DIN 14095 regelt die allgemeinen gestaltungstechnischen und inhaltlichen Anforderungen an Feuerwehrpläne. Es obliegt jedoch der zuständigen Brandschutzdienststelle, ob weiterführende Informationen gefordert werden. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit den Feuerwehren zusammen.
Die Pläne werden durch einen unserer Sicherheitsingenieure erstellt, insofern übersteigen wir die Forderung der DIN über die sachkundige Eignung des Erstellers um ein Vielfaches. Problemstellen können so i.d.R. unmittelbar ohne Hinzuziehen eines weiteren Sachverständigen bewertet werden.
Die Darstellung von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und sonstigen dem Gebäudenutzer vorbehaltenen Selbsthilfeeinrichtungen werden in Feuerwehrplänen nicht berücksichtigt. Diese und ähnliche Informationen werden in Flucht- und Rettungsplänen dargestellt.

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten dienen als Wegweiser für die Feuerwehr von der Brandmeldezentrale bis zum auslösenden Melder. Auch bei den Laufkarten ist in der Regel eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich.

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Was benötigen Sie?

    Flucht- und RettungsplanBrandschutzordnungFeuerwehrplanFeuerwehr-Laufkarten

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    Das benötigen wir idealerweise:

    Flucht- und Rettungsplan:

    • aktuelle genehmigte Grundrisspläne im Format .dwg oder .dxf (andere Formate werden im Einzelfall geprüft)
    • Brandschutzkonzept / Baugenehmigung
    • alter Flucht- und Rettungsplan (falls verfügbar)

    Brandschutzordnung:

    • aktuelle genehmigte Grundrisspläne im Format pdf
    • Brandschutzkonzept / Baugenehmigung

    Feuerwehrplan:

    • aktuelle genehmigte Grundrisspläne im Format .dwg oder .dxf (andere Formate werden im Einzelfall geprüft)
    • pdf-Pläne müssen zunächst in CAD übernommen werden (Mehrkosten)
    • Brandschutzkonzept / Baugenehmigung
    • alter Feuerwehrplan (falls verfügbar)

    Feuerwehr-Laufkarten:

    • aktuelle genehmigte Grundrisspläne im Format .dwg oder .dxf (andere Formate werden im Einzelfall geprüft)
    • eingetragene Brandschutzeinrichtungen (Brandmelder u.ä.)
    • Brandschutzkonzept / Baugenehmigung