Brandschutz und Sicherheitstechnik
Mit IBAS consulting im Brandschutz auf die Nummer sicher gehen.
Brandschutzkonzepte sind für „große“ Sonderbauten (gem. § 68 Abs. 1) im normalen Genehmigungsverfahren zwingend vorgeschrieben; für „kleine“ Sonderbauten im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden diese in aller Regel von der Bauaufsichtsbehörde verlangt. Dies betrifft somit nahezu alle Gebäude, die nicht einer Wohnnutzung unterliegen. Ein Brandschutzkonzept dokumentiert einen Soll-Zustand. Ein Brandschutzgutachten beschreibt nach Prüfung vor Ort den tatsächlichen Ist-Zustand und zeigt die brandschutztechnischen Mängel auf. Die Erstellung solcher Brandschutzkonzepte und -gutachten ist seit 1994 unser Kerngeschäft.
Bei einer frühen Integration des „Fachplaners Brandschutz“ lassen sich architektonische Besonderheiten bzw. nahezu alle von der Bauordnung abweichenden Wünsche des Bauherrn durch Kompensationsmöglichkeiten sicherstellen. Wir gewährleisten Ihnen diesbezüglich ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept.
Wir sehen es weiterhin als Ihren Vorteil an, dass wir unsere Kenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Werkssicherheit in ausgewogenem Maße in das Brandschutzkonzept einfließen lassen können, um eine ganzheitliche Betrachtung zu gewährleisten.