Baustellensicherheit- und planung

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„Für augenblicklichen Gewinn opfere ich die Zukunft nicht"

Werner von Siemens


Der Bau eines Gebäudes wird geprägt durch notwendige baurechtliche und versicherungsrechtliche Forderungen. Diese Forderungen sollen i.a.R. bei minimalen Kosten realisiert werden. Die Folge sind Verlängerungen der Bauzeit durch mangelhaft arbeitende Unternehmen, Mängel bzgl. der notwendigen (aber zugesicherten) Sicherheitsmaßnahmen, ggf. im schlimmsten Fall sogar Baustillstandszeiten durch Unfalluntersuchungen sowie rechtliche Konsequenzen auch für den Bauherren.

Diese Punkte werden mittlerweile durch die gesetzlichen Regelung zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (Baustellenverordnung) durch den Bauherren reduziert. Die Planung eines fortschrittlichen Gebäudes blickt in die Zukunft; über dem notwendigen Stand der Technik sollten wissenschaftliche Erkenntnisse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz frühzeitig Anwendung finden. Bei Abschreibungszeiten der Gebäude von mehreren Jahrzehnten sollten insbesondere anfängliche Mehrkosten und laufende Kosten für Wartungsarbeiten berücksichtigt werden. Die frühe Integration eines Spezialisten kann sich auch unmittelbar bezahlt machen, da bessere Lösungen oft weniger Geld kosten.

Unsere Leistungen im Bereich Baustellensicherheit- und planung im Überblick


Rund um die Baustellenverordnung

  • allgemeine Beratung für Bauherren, Architekten, Bauleiter und Planer zum Thema Baustellensicherheit bzw. zur Baustellenverordnung  Mit Verabschiedung der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 obliegt dem Bauherrn die Verantwortung für Planung und Koordinierung von sicherheitstechnischen Maßnahmen. Maßnahmen im einzelnen richten sich nach Art und Umfang der Baustelle.
  • Durchführung aller Maßnahmen zur Umsetzung der Baustellenverordnung in Planungs- und Durchführungsphase, insbesondere ...
  • Gestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
  • Erstellung von Vorankündigungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen, Unterlagen, Aushängen
  • Prüfen der Arbeitsschutzorganisation beauftragter bauausführender Firmen für Bauherren, Architekten, Generalunternehmer
  • regelmäßige Baustellensicherheitsbegehungen

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

  • Im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten können unerwartet Belastungen durch Gefahrstoffe (z.B. Asbest, Mineralfasern, PCB, u.a.)auftreten. Diese Arbeiten dürfen nur von Unternehmen mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Wir beraten Sie beim Vorhandensein belasteter Gebäude, klären die Vorgehensweise ab und leiten in Ihrem Namen alle notwendigen Maßnahmen in die Wege.

Beratungsleistungen "Arbeitsstättenplanung"

  • Beratung bei der Planung von gewerblich genutzten Bauten aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. Bodenanforderungen, Beleuchtung/Blendschutz, Klimatechnik, Raumgrößen, Absturzsicherungen, Hilfsmittel für Wartungsarbeiten, Einbruch-/Diebstahlschutz, u.v.m.).

Erstellung von Baustoffkatastern

  • Im Baustoffkataster werden alle verwendete Baustoffe (Kleber, Farben, Dichtungsstoffe, Dämmmaterial, etc.) während der Planungsphase sicherheitstechnisch beurteilt, ggf. Ersatzstoffe vorgeschlagen und in einem Kataster mit Angabe des Einbauortes erfasst.
  • Im Interesse des Bauherren und der späteren Nutzer können potentielle Problemstoffe frühzeitig erkannt und die Verwendung vermieden werden. Spätere Probleme durch Gesundheitsprobleme der Nutzer oder Geruchsbelästigungen entstehen erst gar nicht. Sofern dennoch Probleme auftreten, ist ein möglicher Problemstoff leichter zu lokalisieren; ggf. sind Regressforderungen bei nicht freigegebenen Stoffen umsetzbar.